Audit

BEDINGUNGEN FÜR DIE PFLICHTAUDITIERUNG

Im internationalen Kreis, und implizit im Falle der rumänischen Filialen der multinationalen Gesellschaften, ist die Auditierung im allgemeinen für die Auflistung bei der Börse, aber oft ist es reine Bosheit eine Gruppenpolitik von den Akzienbesitzern auferlegt.

Gemäss der rumänischen Gesetzgebung, die Situationen in welchen die Gesellschaften gezwungen sind einen finanziellen Audit durchzuführen, sind von dem Art. 5 aus OMF 1752/2005 bestimmt, welche in Rumänien die Buchhaltungsreglementierungen gemäss mit den Europäischen Direktiven annehmen, mit der Anwendung seit 2006.

Dieser Gesetztext bestimmt zwei grosses Kriterienfamilien welche die Auditierung aufzwingen:

(1) Grössenkriteria (bestimmt in dem Art. 3 dieses Gesetzes): ob bei der Beendung einer finanziellen Übung zwei von den folgenden drei Kriteria erfüllt werden:

  • Gesamtaktive grosser als 3.650.000 EUR
  • Nettoumsatz grosser als 7.300.000 EUR
  • Die Anzahl der Angestellten im Laufe der finanziellen Übung grosser oder gleich mit 50

(2) Gesellschaften mit öffentlichem Interesse (bestimmt in der Anordnung 907 vom 2005):

  • Die Kreditinstitutionen
  • Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften
  • Die von der Nationalkommision der Mobiliengüter reglementierten und überwachten Entitäten
  • Die Handelsgesellschaften, deren Mobiliengüter bei den Transaktionen auf einem reglementieren Markt zugelassen sind
  • Nationale Gesellschaften
  • Juristische Personen, verschieden von den oben genannten, welche über nicht zurückzahlbare Anleihen verfügen oder mit Staatsgarantie

Nachträglich, durch den Erlass 28/2006, die Umgestalltung der Leasinggesellschaften in finanzielle Nicht-bankkinstitutionen hat gleichzeitig zu der Verpflichtung der Auditierung deren finanziellen Situationen geführt (Art. 18(2)).

DIE SATZUNGSGEMÄSSE KONSOLIDIERUNG

Die rumänische Gesetzgebung legt fest durch das Gesetz 1752/2005 und das Buchhaltungsgesetz 82/1991, dass die rumänischen Gesellschaften die Filialen haben, konsolidierte Bilanz erstellen und abgeben müssen, angefangen mit dem Jahresabschluss 31 Dezember 2007, mit dem Abgabetermin 30 August.

Die Gesetzgebung ist gemäss der Europäischen Richtlinie Nr. VII betreffend der konsolidierten Konten. Es wird eine konsolidierte Bilanz abgeschlossen wenn die Gesellschaften 2 der folgenden Grenzen zusammen überschreiten:

  • Gesamt Aktiva über 17.520.000 EUR
  • Umsatz über 35.040.000 EUR
  • Anzahl Angestellte über 250.

Diese Bilanz muss geprüft werden.

INTERNE AUDIT (PRÜFUNG)

Obwohl der Name vergleichbar ist, ist der interne Audit unterschiedlich vom externen Audit.

RELEVANTE VERGLEICHE Interne Audit (Wirtschaftsprüfung) Externe Audit (Wirtschaftsprüfung)
Bereich Interne Prozesse der Gesellschaft Finanzberichte
Verhältnisse Operativ Rechnungswesen
Verhältnisse Wirtschaftlichkeit, Effizienz, Effektivität, Risiken, Legalität, Konformität, interne Kontrolle, Regeln und interne Verläufe Die treue Wiederspieglung der Realität in den Finanzberichten  
Zeitlich Permanent Jährlich
Berichtet an Geschäftsführung Gesellschafter
Transparenz des Berichtes Interne Unterlage, vertraulich Prüferbericht – Öffentliche Unterlage
Analyse der Risiken und der internen Kontrolle Eigenobjektiv für die Prüfung der Effizienz, Effektivität, Identifikation von Unkonformitäten und Information der Geschäftsführung für Massnahmen und Verbesserungen. Dokumentation und Kenntniss der Organisation und Identifikation der Risiken mit dem Ziel der Planung des Audits; kann vertrauliche Informationen für die Geschäftsführung hervorrufen.
Beziehungen zwischen ihnen Mitarbeit mit den externen Auditoren und Weitergabe von Informationen Verwendet die Informationen der internen Auditoren; bewertet die Qualität der internen Kontrolle
Betrug Eines der Objektive des internen Audits ist die Vermeidung, Entmutigung, Identifikation des Betrugs und Festlegung von Systemen für die Vermeidung des Betruges. Elemente des Betruges können die Wirtschaftsprüfer im Laufe des Audits merken, es ist aber nicht das Objektiv der externen Wirtschaftsprüfer den Betrug zu identifizieren und zu melden.
Richtlinien Gesetz Nr. 31/1990 sieht vor dass die Gesellschaften welche die oben genannten Kriterien für den externen Audit erreichen, die Funktion des internen Audits organisieren müssen. Gesetz.CAFR 88/2007 betreffend des internen Audits. Siehe oben

Beispiele von Verfahren des internen Audits:

  • Prüfung der Authorisation der Zahlungen, Einkäufe, Rabatte
  • Prüfung der Organisation der Angebote für Investitionen
  • Prüfung der Systeme für Qualitätsmanagement
  • Auswertung der Erreignisse und Fehler
  • Überwachung der Projekte - zum Beispiel Einführung eines Programmes
  • Analyse mit Kennzahlen - zum Beispiel die Ausschussrate
  • Zusammenfassung von operativen Berichte - zum Beispiel Ergebnis der Inventur
  • Verfahren gegen Betrug - zum Beispiel Prüfung der Cashtransaktionen, Transaktionen mit verbundene Unternehmen, Sammeln von Informationen

MINIMALE NORMEN FÜR DEN AUDIT

Gemäss der profesionellen Normen, erstattet von der Finanzauditorenkammer aus Rumänien, (Beschluss 44/2005), die Verwircklichung einer finanziellen Auditmision erzwingt, im Laufe eines finanziellen Jahres, die Erledigung einiger minimalen Auditverfahren, die verpflichtend sind, und die in dementsprechenden Erlass definiert werden. Der Verlauf dieser Minimalen Normen setzt hervor, gemass dem Erlass CAFR, einen normalen Arbeitsvolumen von 240 Stunden für eine finanzielle Übung, welche bis zu 180 Stunden im Falle der Entitäten mit reduzierter Komplexität reduziert werden können.

In der Festlegung des Kosten einer Auditmision, beginnt man von diesem minimalen Arbeitsvolumen, bei welchem die zusätzliche Arbeit im Bezug der Besonderheit der Gesellschaft hinzugefügt wird: bedeutungswerte Bestände, oder komplexe Berichterstattungssysteme (Pakette), oder viele Arbeitssitze/Untereinteilung, oder die Anfangsauditierung, welche auch den vorherigen Jahr decken muss, oder komplexe Systeme von Kosten, Volumen, usw.